Was ich für Sie tun kann
Bei mir bekommen Sie die für Sie die passende Beratung und Vertretung, seien Sie Privatmensch oder Unternehmer. Melden Sie sich bei mir und wir besprechen gemeinsam, wie ich Ihnen am besten helfen kann.
Persönliche Beratung und Vertretung
Bei mir werden Sie immer von mir beraten und vertreten. Ich nehme für Sie auch Termine an auswärtigen Gerichten wahr.
Sämtliche Anfragen werden von mir persönlich beantwortet.
Fachkenntnis
Auf dem Gebiet des Familienrechts habe ich meine Erfahrung und meine Fachkenntnis nachgewiesen und bin daher berechtigt. die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" führen zu dürfen.
Transparenz bei Kosten
Trotz der hohen Kompetenz im Familienrecht entstehen dadurch für Sie keine höheren Kosten. Familiengerichtliche Verfahren, insbesondere Scheidungsverfahren und Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Verteilung des gemeinsamen Hausrats rechne ich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren ab. Weniger können auch geringer qualifizierte Kollegen für ihre Leistungen nicht verlangen.
Gerne berate ich Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten, für Ihre Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten solcher Verfahren selbst zu tragen.